AGB - Erweiterte Garantie
Die von Manfrotto angebotene “Erweiterte-Vertragsgarantie” räumt dem Endkunden eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB ein. Eine Haltbarkeitsgarantie wird nicht übernommen.
Sie bezieht sich nur auf die von Manfrotto über den Zwischenhandel gelieferten Produkte. Nur diese Produkte sind „Manfrotto-Produkte“ im Sinne der Garantiebedingungen.
Die Garantie erlischt bei Weiterverkauf durch den Erstkunden, der das Manfrotto-Produkt im Handel erwirbt. Die Garantie ist nicht übertragbar.
Besteht ein Garantieanspruch ist dieser auf Nachbesserung oder Nachlieferung der fehlerhaften Produkte oder der fehlerhaften Teile davon nach Manfrottos Ermessen beschränkt.
Falls Manfrotto die Nachlieferung wählt, kann diese in der Form der Lieferung eines aktuellen Modells von derselben Qualität und gleichwertiger Funktion erfolgen. Die Garantiezeit für im Rahmen der Nachbesserung oder Nachlieferung verarbeitete oder gelieferte Ersatzteile ist entweder auf die noch nicht abgelaufene Garantiezeit des ursprünglich fehlerhaften Produkts, bzw. wenn diese Frist länger ist auf 90 Tage ab Rücksendung oder Neulieferung beschränkt. .
Diese Garantie deckt keine Mängel oder Kosten, verursacht durch:
- unsachgemäßen Gebrauch und daraus entstehende Schäden. Unsachgemäßer Gebrauch ist gekennzeichnet durch, jedoch nicht begrenzt auf, die nachfolgend beschriebenen Fälle;
- Modifizierung, Abänderung, Reparatur oder Wartung dieses Produktes durch andere außer Manfrotto;
- physische Gewalt, Überbelastung oder Missbrauch des Produktes oder dessen Bedienung auf eine Art und Weise, die im Widerspruch zu den dem Produkt beigefügten Gebrauchsanweisungen stehen;
- jeglicher sonstiger Gebrauch des Produktes, für den es nicht konstruiert wurde;
- Nichtbeachtung der Pflege- und Instandhaltungshinweise, die dem Produkt in der Originalverpackung beigefügt sind;
- Versand an Manfrotto zur Inanspruchnahme der Garantie.
Diese zusätzliche Garantie deckt keine Arbeitskosten.
Manfrotto haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Manfrotto nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Verpflichtungen geht, welche sich aus der Natur des jeweiligen Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Manfrottos Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Um die Garantieleistungen zu erhalten, muss der Käufer das Produkt oder die/den mangelhaften Teil(e) sorgfältig verpackt und mitsamt dem Kaufbeleg an den Manfrotto-Vertreiber im Land des Einkaufs (für aktuelle Adressen siehe www.manfrotto.com/distributors) oder an das Geschäft /den Laden, in dem das Produkt gekauft wurde, zurückschicken. Der Käufer trägt die Versandkosten.







